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Dronabinol (Allgemeines)

geka111148 @, Niederrhein, Sonntag, 07. Februar 2010, 23:36 (vor 211 Tagen) @ Monique

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist der Einsatz eines Arzneimittels außerhalb seiner Zulassung der gesetzlichen Krankenversicherungen nur dann gegeben, wenn eine schwerwiegende ( lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende ) Erkrankung vorliegt, bei der keine andere Therapie verfügbar ist, aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht besteht, dass mit dem Präparat ein Behandlungserfolg erzielt weren kann....
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ÍST PSP NICHT LEBENSBEDROHLICH ?????nAJA; ICH HATTE ES FAST ERWARTET
Euch allen weiterhin alles Gute, herzlichst Monique:-(

Hallo Monique,

Beileid. Aber Du weißt ja, für die KK ist PSP ja NUR so etwas wie Schnupfen und Heiserkeit, jedenfalls nichts lebensbedrohliches!

Es ist nicht zu fassen.

Liebe Grüße und viel Kraft
Gerlinde

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